Wohngebäudeversicherung

Stellenwert: wichtig, wenn man Hausbesitzer ist

In Kürze: Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für alle Immobilienbesitzer, egal ob vermietet oder selbstbewohnt.

Sie versichert gegen Schäden, die durch Sturm, Hagel, Leitungswasser, Frost- und andere Bruchschäden, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht wurden.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schaden an der Immobilie und schützt somit vor einem hohen wirtschaftlichen Schaden.


Kosten: Die größe des Hauses, die Ausstattung und die Postleitzahl bestimmen die Höhe des Beitrags.

Hier ist leider keine Pauschalaussage möglich.

 

Tipp:

  • Es kann auch eine Erweiterung für Elementarschäden, wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawine oder Starkregen in den Versicheurngsschutz aufgenommen werden.

Die wichtigsten Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Was ist versichert?

Versichert ist die Immobilie und das feste Inventar. Dazu gehören zum Beispiel Heizungsanlagen, die Einbauküche, der fest verlegte Fußboden und die eingebaut Badewanne.

Welche Versicherungssumme ist versichert?

Versichert wird in der Regel der Neuwert des Gebäudes. D.h. die Summe, die nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum aktuellen Zeitpunkt wiederaufzubauen. Es gibt unterschiedliche Arten, diesen Wert zu berechnen.

 

Gleitender Neuwert - Durch den gleitenden Neuwert ist die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Er wird mit dem Wert 1914 angegeben. Das ist der Preis (in Mark), den der Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch gekostet hätte. Dieser wird errechnet, indem der Neuwert des Hauses durch den sogenannten Baupreisindex geteilt wird. Die Versicherungssumme wird also jährlich angepasst. Nur so kommt die Versicherung auch Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Hauses im ursprünglichen Zustand auf.

 

Wohnflächentarif - Beim Wohnflächentarif bezieht sich die Versicherungssumme auf die Größe des Hauses und die Ausstattung. Kommt es zum Versicherungsfall, zahlt die Versicherung die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts. Dabei gibt es keine Versicherungssumme, sondern eine Höchstentschädigungsgrenze. Sie wird nicht an die Entwicklung der Baukosten angepasst. Somit kann es sein, dass ihr Jahre nach dem Bau unterversichert seid.

Was sollte der Tarif beinhalten?

  • Verzicht auf Grobe Fahrlässigkeit: Hat der Kunde den Schaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer die Entschädigungszahlung kürzen oder sogar komplett verweigern. Mit diesem Zusatz zahlt er voll.  Wenn jemand z.B. Kerzen oder Brandreste im Kamin unbeaufsichtigt lässt, kann das ganze Haus abbrennen. Oder man stellt die Waschmaschine oder Spühlmaschine ein und verlässt das Haus, dann kann es zu einem schweren Wasserschaden kommen. 

Einige Tarife ziehen eine Grenze bei der Entschädigung von grob fahrlässigen Schäden von zum Beispiel 10.000€. Solche Angebote sind nicht zu empfehlen. Der Versicherer sollte voll leisten, da man sonst auf einem Hohe Schaden sitzen bleibt.

 

  • Abbruch- und Aufräumkosten: Sie sollten mit etwa 50.000€ versichert sein, falls nach einem Brand Restmauern abzubrechen sind, das Haus getrocknet, Löschwasser entfernt und Bauschutt entsorgt werden muss.
  • Mehrkosten durch neue Auflagen: Oft gelten beim Neubau neue Vorschriften von Behörden, die höhere Kosten verursachen – etwa wenn die bisherige Dämmung nicht genehmigt wird und eine teurere hermuss. Oder wenn der Brandschutz sich geändert hat.
  • Dekontamination: Die Entsorgung von Erdreich, das durch Erdöl oder giftigen Brandschutt verseucht wurde, sollte wenigstens zum großen Teil versichert sein.
  • Überspannung: Schlägt ein Blitz nicht direkt ins Haus ein, sondern in eine Überlandleitung, können Stromspitzen entstehen. Häufig nimmt die Elektronik der Heizungsanlage Schaden. Auch Wärmepumpen, Alarmanlagen oder elektrische Rollläden kann es treffen.
  • Nutzwärme: Bauteile, die schon von ihrem Zweck her dem Feuer ausgesetzt sind, etwa ein Herd oder ein Kamin, sind üblicherweise nicht versichert mit diesem Zusatz schon.
  • Ableitungsrohre: Lecks in Leitungen unter dem Grundstück, durch die das häusliche Abwasser läuft, können Tausende Euro kosten.
  • Bäume: Die Entsorgung von Bäumen, die bei Sturm entwurzelt wurden, sollten vor allem versichert sein, wenn viele Bäume auf dem Grundstück sind.
  • Restwert: Dieser Zusatz ersetzt Mehrkosten, wenn nach einem Brand ein Teil des Hauses stehenbleibt, aber abgerissen werden muss, weil sich die Bauauflagen geändert haben und dieder Teil auch neu gebaut werden muss.
  • Hotelkosten: Ist das Haus unbewohnbar, übernimmt der Versicherer Hotelkosten für eine bestimmte Zeit. Mindestens ein halbes Jahr ist hier Pflicht.
  • Rückreise: Ab einer bestimmten Schadenhöhe ersetzt der Versicherer die Kosten für eine Rückreise aus dem Urlaub, wenn sie erforderlich ist.
  • Sachverständiger: Insbesondere bei großen Schäden ist es sinnvoll, wenn Hauseigentümer einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen können. Ab einer bestimmten Schadenhöhe trägt der Versicherer diese Kosten. Diese Höhe sollte möglichst niedrig sein.

Überblick verloren? Melde dich bei uns!


Sale photo created by freepik - www.freepik.com